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Umsatzsteuer-Voranmeldung für Reseller: selbst über ELSTER

8 Min. LesezeitAktualisiert am Von Lukasz Karwot, Gründer von WarenFlow
Kurz gesagt

Mit guter Vorbereitung lässt sich die Steuer über ELSTER selbst erledigen, besonders als Kleinunternehmer. Die Grundlage ist eine lückenlose Dokumentation jedes Einkaufs: Screenshot der Anzeige, Eigenbeleg und Zahlungsnachweis. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, gibt dazu regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.

Was du abgibst

Kleinunternehmer §19
Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, also keine regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer. Jährlich die Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
§25a und Regelbesteuerung
Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich, wie das Finanzamt es festlegt. Abgabe bis zum 10. des Folgemonats. Dazu die Jahreserklärungen.

Die Begriffe kurz erklärt

Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die regelmäßige Meldung an das Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer im Zeitraum angefallen ist. Mit ihr zahlst du die Zahllast.
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Fasst das ganze Jahr zusammen und gleicht die Voranmeldungen ab.
EÜR
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: alle Einnahmen minus alle Ausgaben des Jahres. Das Ergebnis ist dein Gewinn für die Einkommensteuer.
Vorauszahlung
Vom Finanzamt festgelegte Abschläge auf die Einkommensteuer, berechnet aus deiner Gewinnschätzung oder dem Vorjahr.

So bereitest du dich vor

  1. Von Tag 1 dokumentieren

    Jeder Einkauf mit Screenshot, Eigenbeleg und Zahlungsnachweis. Nachträglich sammeln kostet am meisten Zeit.

  2. Zahlen je Zeitraum ziehen

    Umsatz, Differenz und Umsatzsteuer für den Monat oder das Quartal zusammenstellen.

  3. Über ELSTER abgeben

    Die Werte in das Formular übertragen und absenden. Bei Unsicherheit hilft gute Recherche, bei komplexen Fällen ein Steuerberater.

    Praxis-Tipp: Kosten außerhalb der Artikel, etwa Verpackung oder Fotobox, gehören ebenfalls in die Steuer. Diese erfasst du in deiner Buchhaltung.

So machst du es in WarenFlow

Steuer-Übersicht in WarenFlow

WarenFlow fasst die Zahlen deiner Artikel je Zeitraum zusammen, mit Umsatzsteuer und der Vorsteuer aus deinem Wareneinkauf.

Häufige Fragen

Nein. Kleinunternehmer nach §19 geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.

Bis zum 10. des Folgemonats, monatlich oder vierteljährlich, wie das Finanzamt es festlegt.

Geschrieben vonLukasz Karwot · Gründer von WarenFlowHat über 1.000 Artikel als Reseller gekauft und verkauft und WarenFlow aus den Problemen dieser Zeit entwickelt.

Dieser Guide dient als Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kläre deine Pflichten im Einzelfall mit einem Steuerberater.

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