Mit guter Vorbereitung lässt sich die Steuer über ELSTER selbst erledigen, besonders als Kleinunternehmer. Die Grundlage ist eine lückenlose Dokumentation jedes Einkaufs: Screenshot der Anzeige, Eigenbeleg und Zahlungsnachweis. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, gibt dazu regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
Was du abgibst
- Kleinunternehmer §19
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, also keine regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer. Jährlich die Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- §25a und Regelbesteuerung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich, wie das Finanzamt es festlegt. Abgabe bis zum 10. des Folgemonats. Dazu die Jahreserklärungen.
Die Begriffe kurz erklärt
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Die regelmäßige Meldung an das Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer im Zeitraum angefallen ist. Mit ihr zahlst du die Zahllast.
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Fasst das ganze Jahr zusammen und gleicht die Voranmeldungen ab.
- EÜR
- Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: alle Einnahmen minus alle Ausgaben des Jahres. Das Ergebnis ist dein Gewinn für die Einkommensteuer.
- Vorauszahlung
- Vom Finanzamt festgelegte Abschläge auf die Einkommensteuer, berechnet aus deiner Gewinnschätzung oder dem Vorjahr.
So bereitest du dich vor
Von Tag 1 dokumentieren
Jeder Einkauf mit Screenshot, Eigenbeleg und Zahlungsnachweis. Nachträglich sammeln kostet am meisten Zeit.
Zahlen je Zeitraum ziehen
Umsatz, Differenz und Umsatzsteuer für den Monat oder das Quartal zusammenstellen.
Über ELSTER abgeben
Die Werte in das Formular übertragen und absenden. Bei Unsicherheit hilft gute Recherche, bei komplexen Fällen ein Steuerberater.
Praxis-Tipp: Kosten außerhalb der Artikel, etwa Verpackung oder Fotobox, gehören ebenfalls in die Steuer. Diese erfasst du in deiner Buchhaltung.
So machst du es in WarenFlow

WarenFlow fasst die Zahlen deiner Artikel je Zeitraum zusammen, mit Umsatzsteuer und der Vorsteuer aus deinem Wareneinkauf.
Häufige Fragen
Nein. Kleinunternehmer nach §19 geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
Bis zum 10. des Folgemonats, monatlich oder vierteljährlich, wie das Finanzamt es festlegt.
Dieser Guide dient als Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kläre deine Pflichten im Einzelfall mit einem Steuerberater.