Für den Start mit kleinem Budget ist die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG meist die einfachste Wahl: Du verlangst keine Umsatzsteuer und musst dem Finanzamt nicht jeden Monat oder jedes Quartal melden, wie viel Umsatzsteuer angefallen ist. Die Grenze liegt bei 25.000 € Umsatz, im Gründungsjahr bezogen auf das laufende Jahr. Überschreitest du sie und kaufst weiter von Privat, ist die Differenzbesteuerung nach §25a der Standard. Dann zahlst du Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Wichtig: Es geht hier nur um die Umsatzsteuer. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du in jedem Fall.
Die drei Besteuerungsarten
- Kleinunternehmer §19
- Keine Umsatzsteuer auf deine Verkäufe und keine regelmäßige Meldung ans Finanzamt (Umsatzsteuer-Voranmeldung). Dafür bekommst du auch keine Umsatzsteuer aus Einkäufen oder Gebühren zurück. Grenze: 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
- Differenzbesteuerung §25a
- Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Für Gebrauchtware, die du ohne ausgewiesene Umsatzsteuer gekauft hast, also typischerweise von Privat. Du meldest die Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt.
- Regelbesteuerung
- 19 % auf den vollen Verkaufspreis, dafür Vorsteuerabzug. Sinnvoll bei Neuware oder Einkauf von Händlern mit Rechnung.
Die Begriffe kurz erklärt
Diese Wörter tauchen auf jeder Steuerseite auf:
- Umsatzsteuer
- Die Steuer, die im Verkaufspreis steckt und die du an das Finanzamt abführst. Sie ist nicht dein Geld, sondern wird nur über dich eingesammelt.
- Vorsteuer
- Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf bezahlt hast, z. B. auf eBay-Gebühren oder Neuware vom Händler. Bei der Regelbesteuerung ziehst du sie von deiner Umsatzsteuer ab.
- Zahllast
- Was am Ende an das Finanzamt geht: Umsatzsteuer minus Vorsteuer.
- Differenz
- Bei §25a die Bemessungsgrundlage: Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Die 19 % stecken in dieser Differenz, sie werden nicht obendrauf gerechnet.
- Brutto und Netto
- Brutto ist der Betrag inklusive Umsatzsteuer, netto ohne. Als Kleinunternehmer rechnest du immer mit Brutto, weil du keine Vorsteuer zurückbekommst.
Was das bei einem Verkauf bedeutet
Eine Konsole für 400 € gekauft, für 520 € verkauft:
- Verkaufspreis
- 520,00 €
- Einkaufspreis
- 400,00 €
- Steuer berechnet auf
- nichts
- Verkaufspreis
- 520,00 €
- Einkaufspreis
- − 400,00 €
- Steuer berechnet auf
- 120,00 € Differenz
Die 19 % stecken in der Differenz: 120 € × 19/119 = 19,16 €. Einkommensteuer auf den Gewinn kommt in beiden Fällen dazu.
So entscheidest du
Mit wenig Startkapital: §19 nutzen
Wer mit einigen hundert Euro startet, bleibt im ersten Jahr meist unter der Grenze. Du sparst die Umsatzsteuer komplett und hast weniger Aufwand.
Mit mehreren tausend Euro Startkapital: Grenze im Blick behalten
Wer viel umschlägt, kann die 25.000 € schnell erreichen. Im Gründungsjahr wird der Umsatz ab dem Überschreiten sofort steuerpflichtig.
Praxis-Tipp: Plane den Wechsel zu §25a frühzeitig mit deinem Steuerberater, statt mitten im Jahr überrascht zu werden.
Nach der Grenze: §25a für Ware von Privat
Kaufst du weiter von Privat, ist die Differenzbesteuerung fast immer günstiger als die Regelbesteuerung.
Freiwilliger Verzicht nur mit Bedacht
Verzichtest du freiwillig auf §19, bindet dich das fünf Kalenderjahre.
Das ist nur die Umsatzsteuer: Einkommensteuer kommt immer dazu
Die Besteuerungsart regelt nur die Umsatzsteuer, also die Steuer im Verkaufspreis. Unabhängig davon ist dein Gewinn Einkommen. Am Jahresende gibst du ihn in der Einkommensteuererklärung an, zusammen mit einem eventuellen Gehalt aus deinem Job.
- Einkommensteuer
- Auf deinen Gewinn aus dem Reselling, gemeinsam mit deinen anderen Einkünften. Bis zum Grundfreibetrag bleibt dein gesamtes Einkommen steuerfrei, darüber steigt der Steuersatz mit dem Einkommen.
- Gewerbesteuer
- Fällt erst an, wenn dein Gewinn im Jahr über 24.500 € liegt. Für die meisten Einsteiger kein Thema.
- Vorauszahlungen
- Ist dein Gewinn hoch genug, legt das Finanzamt vierteljährliche Abschläge auf die Einkommensteuer fest.
So machst du es in WarenFlow

Die Standard-Besteuerung gilt für jeden neuen Artikel. Beim Wechsel stellst du sie einmal um.
Häufige Fragen
25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt nur die Grenze von 25.000 € für das laufende Jahr.
Ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, wird Umsatzsteuer fällig. Bei Ware von Privat ist dann meist die Differenzbesteuerung nach §25a sinnvoll.
Doch. Als Kleinunternehmer entfällt nur die Umsatzsteuer. Auf deinen Gewinn zahlst du Einkommensteuer, sobald dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, meist monatlich oder vierteljährlich, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast. Kleinunternehmer müssen sie nicht abgeben.
Als Kleinunternehmer fällt auf deine Verkäufe gar keine Umsatzsteuer an. §25a wird erst relevant, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
Dieser Guide dient als Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kläre deine Pflichten im Einzelfall mit einem Steuerberater.