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Gewerbe anmelden als Reseller: ab dem ersten Weiterverkauf

9 Min. LesezeitAktualisiert am Von Lukasz Karwot, Gründer von WarenFlow
Kurz gesagt

Wer gezielt Ware kauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, handelt gewerblich, und zwar ab dem ersten Artikel. Es gibt keine Umsatz- oder Stückzahlgrenze, ab der das erst gilt. Melde dein Gewerbe vor dem ersten Ankauf beim Gewerbeamt an, für den Start als Einzelunternehmen oder zu zweit als GbR. Danach reichst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein. Verkaufst du über eBay, beantragst du direkt danach die USt-IdNr., auch als Kleinunternehmer.

Ab wann du ein Gewerbe brauchst

Entscheidend ist die Absicht: Kaufst du Dinge, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, und machst das wiederholt, ist das gewerblich. Ob du das neben dem Job oder in Vollzeit machst, spielt keine Rolle.

Häufiger Irrtum: Die Meldegrenze der Plattformen (30 Verkäufe oder 2.000 € im Jahr) ist keine Freigrenze. Sie regelt nur, ab wann eBay und Co. deine Verkäufe an das Finanzamt melden. Für die Gewerbepflicht ist sie egal.

Einzelunternehmen oder GbR

Einzelunternehmen
Du startest allein. Keine Mindesteinlage, kein Notar, die Anmeldung dauert meist unter einer Stunde.
GbR
Ihr startet zu zweit oder mehr. Jeder Gesellschafter wird angemeldet. Haltet Aufteilung von Einsatz, Gewinn und Aufgaben in einem schriftlichen Vertrag fest.
UG oder GmbH
Erst sinnvoll, wenn das Geschäft deutlich gewachsen ist. Für den Start meist zu aufwendig.

Die Anmeldung Schritt für Schritt

  1. ELSTER-Zugang bereithalten

    Du nutzt dein normales, privates ELSTER-Konto. Ein eigenes Konto fürs Gewerbe brauchst du nicht. Hast du noch keins, registriere dich auf elster.de, der Aktivierungscode kommt per Post und braucht einige Tage. Über diesen Zugang laufen ab jetzt alle Meldungen an das Finanzamt.

    Praxis-Tipp: Kümmere dich zuerst darum. Ohne Zugang kannst du die Frist für den Fragebogen kaum einhalten.

  2. Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden

    In vielen Städten online. Die Gebühr liegt je nach Gemeinde bei etwa 15 bis 65 €.

    Praxis-Tipp: Als Tätigkeit ist „Online-Handel, An- und Verkauf von Gebrauchtwaren“ üblich. Nenne die Warengruppen, mit denen du handelst, z. B. Unterhaltungselektronik.

  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Beginn über ELSTER einreichen. Hier legst du fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt, und schätzt Umsatz und Gewinn. Auf dieser Grundlage vergibt das Finanzamt deine Steuernummer und legt fest, ob und wie oft du Vorauszahlungen leistest.

    Praxis-Tipp: Schätze Umsatz und Gewinn realistisch. Zu hohe Werte führen zu hohen Vorauszahlungen.

  4. Post von IHK und Finanzamt

    Die IHK meldet sich automatisch, bei geringem Gewinn ist der Beitrag oft niedrig oder null. Das Finanzamt schickt dir nach einigen Wochen deine Steuernummer. Ab jetzt steht sie auf deinen Rechnungen und Steuererklärungen.

    Praxis-Tipp: Bis die Steuernummer da ist, kannst du schon einkaufen und Belege sammeln. Rechnungen stellst du aus, sobald du sie hast.

  5. USt-IdNr. sofort beantragen

    Sobald du die Steuernummer hast, beantragst du die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern. eBay verlangt sie von allen gewerblichen Verkäufern, auch von Kleinunternehmern. Wer sie nicht innerhalb der Frist hinterlegt, riskiert, dass eBay das Konto einschränkt.

    Praxis-Tipp: Die Vergabe kann dauern. Beantrage die Nummer direkt, nicht erst, wenn eBay danach fragt.

So machst du es in WarenFlow

Erster Start in WarenFlow

Nach der Registrierung führt dich WarenFlow durch die Einrichtung: Besteuerung, Plattformen und dein erster Artikel.

Die Begriffe, die dir begegnen, und wofür du sie brauchst

Bei der Anmeldung tauchen mehrere Nummern und Stellen auf. So hängen sie zusammen:

Gewerbeschein
Die Bestätigung des Gewerbeamts, dass dein Gewerbe angemeldet ist. Du brauchst ihn z. B. für ein Geschäftskonto, bei Großhändlern oder wenn eine Plattform einen Nachweis verlangt.
ELSTER
Das Online-Portal der Finanzverwaltung. Darüber reichst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, später deine Voranmeldungen und die jährlichen Steuererklärungen ein. Ohne ELSTER-Zugang kannst du keine dieser Pflichten erfüllen.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Damit meldest du dem Finanzamt, dass du gewerblich tätig bist, schätzt Umsatz und Gewinn und wählst, ob du Kleinunternehmer bist. Daraus vergibt das Finanzamt deine Steuernummer.
Steuernummer
Deine Nummer beim Finanzamt für das Gewerbe. Sie steht auf jeder Rechnung, die du ausstellst (alternativ die USt-IdNr.), auf jeder Steuererklärung und in jedem Brief ans Finanzamt. Ohne sie bekommst du auch keine USt-IdNr.
Steuer-Identifikationsnummer
Nicht verwechseln: Die elfstellige Steuer-ID hast du schon. Sie wird seit 2008 vergeben, bei der Geburt oder der ersten Anmeldung in Deutschland. Sie gilt für dich als Person, die Steuernummer für dein Gewerbe.
USt-IdNr.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern, beginnend mit DE. eBay verlangt sie von allen gewerblichen Verkäufern. Sie gehört ins Impressum deines Verkäuferkontos und kann auf Rechnungen statt der Steuernummer stehen.
IHK
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Sie berät kostenlos und erhebt einen Beitrag, der bei geringem Gewinn oft entfällt.

Häufige Fragen

Ja. Wer gezielt Ware kauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, handelt gewerblich, unabhängig von Umsatz oder Stückzahl.

Nein. Sie regelt nur, ab wann Plattformen deine Verkäufe an das Finanzamt melden. Mit der Gewerbepflicht hat sie nichts zu tun.

Je nach Gemeinde etwa 15 bis 65 €. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ist kostenlos.

Ja. eBay verlangt die USt-IdNr. von allen gewerblichen Verkäufern, unabhängig von der Kleinunternehmerregelung. Ohne sie kann das Konto eingeschränkt werden.

Nein. Du nutzt dein normales, privates ELSTER-Konto.

Sie steht auf jeder Rechnung, die du ausstellst, auf deinen Steuererklärungen und in der Post ans Finanzamt. Außerdem brauchst du sie, um die USt-IdNr. zu beantragen.

Die Steuer-ID gilt für dich als Person und hast du schon. Die Steuernummer bekommst du für dein Gewerbe nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Üblich ist „Online-Handel, An- und Verkauf von Gebrauchtwaren“ mit den Warengruppen, die du handelst.

Geschrieben vonLukasz Karwot · Gründer von WarenFlowHat über 1.000 Artikel als Reseller gekauft und verkauft und WarenFlow aus den Problemen dieser Zeit entwickelt.

Dieser Guide dient als Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kläre deine Pflichten im Einzelfall mit einem Steuerberater.

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